Eine-Mark-Münze, ab 1876

Neue Satzung und Einführung der Mark

Schon seit den 1860er Jahren machte sich der bayerische Staat Gedanken darüber, wie die Sparkassen reformiert werden könnten. Angesichts einer seit 1843 gültigen Beschränkung auf untere soziale Schichten stagnierte das Geschäft der Institute, die sich auch einer wachsenden Konkurrenz durch Darlehenskassen ausgesetzt sahen. Die Reformen mündeten in die neuen Grundbestimmungen für Sparkassen vom 20. Mai 1874, deren Inhalte auch in die Regularien der Sparkasse Ansbach einflossen.

Unter anderem wurden die Einlagezinsen erhöht, der Personalkredit eingeführt und die Begrenzung der Einlegergruppen aufgehoben. Auch die Öffnungszeiten erweiterten sich. Vom 1. Januar 1876 an konnte der Kunde zwischen 8 – 12 bzw. 14 – 16 Uhr in die Sparkasse kommen und seine Geschäfte erledigen.

Hatten die Einlagen bei 17 600 Kunden Ende 1875 noch 2,9 Mio. fl. betragen, so stieg diese Summe wieder stark an, nur dass die Rechnungsergebnisse jetzt nicht mehr in Gulden, sondern in Mark angegeben wurden.

Denn am 1. Januar 1876 trat nicht nur die neue Ansbacher Satzung in Kraft, sondern es erfolgte auch ein Währungswechsel im 1871 neu gegründeten deutschen Kaiserreich. Deutschlands nationale Einigung hatte die Einführung einer einheitlichen Geldwährung nötig gemacht: die Mark ersetzte Gulden und Taler. Ein Gulden hatte den Gegenwert von 1,7181 Mark. So bezifferte sich der Einlagenstand der Ansbacher Sparkasse Ende 1876 auf über 5,1 Mio. Mark.

Eine-Mark-Münze, ab 1876
Eine-Mark-Münze, ab 1876
Ein-Gulden-Münze, 1871
Ein-Gulden-Münze, 1871