Entwurf der Sparkassenstatuten vom 18. November 1821

Die Gründung der Sparkasse

Am 18. November 1821 hatte die Gesellschaft für vaterländischen Kunst- und Gewerbsfleiß dem Ansbacher Magistrat den Plan zur Errichtung einer Sparkasse samt Statuten unterbreitet.

Bürgermeister Jakob Biechele antworte am 28. Dezember 1821, dass die Stadt die Gründung zwar gerne unterstützen würde, jedoch weder die Haftung noch die Leitung übernehmen könne. Denn der Magistrat wollte sich ohne Erfahrungswerte nicht dem unkalkulierbaren Risiko der Gewährträgerschaft aussetzen.

So kam es mit Billigung der Kreisregierung zur Gründung der Sparkasse als Privatverein. Doch erst Ende Oktober 1822 waren 15 Administratoren gefunden, die mit ihrem Privatvermögen für die Einlagen haften mussten.

Am Nachmittag des Dreikönigstages 1823 nahm Administrator Rohmeder als Kassier in seiner Wohnung in der Kannenstrasse 18 die ersten Einlagen entgegen. Der Zweck des Institutes wurde in § 2 der Statuten festgehalten, die den Einwohnern am 23. Dezember 1822 bekannt gegeben worden waren:

„Ihr Zweck ist, eine weise Sparsamkeit zu befördern, daher jedermann, vornehmlich aber Handwerkern, Dienstbothen, Taglöhnern und andere minder vermöglichen Personen Gelegenheit zu geben, die geringen Überschüsse ihrer Einnahmen über ihre ordentlichen Ausgaben, sicher und mit Vortheil anzulegen, damit diese wenigen Kreuzer oder Gulden nach und nach zu kleinen Summen anwachsen, welche ihren Eigenthümern dereinst im Falle eines ausserordentlichen Bedürfnisses als willkommener Nothpfennig dienen können.“

Entwurf der Sparkassenstatuten vom 18. November 1821
Entwurf der Sparkassenstatuten vom 18. November 1821
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Brezenbäcker
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